Bestimmungen für Kraftfahrzeuge Ein ausländischer Führerschein berechtigt in Österreich ein Jahr lang zum Lenken eines Kraftfahrzeuges; Führerscheine aus allen EWR- und EU-Mitgliedstaaten sind in Österreich anerkannt. Staatsbürger aus anderen Ländern benötigen einen internationalen Führerschein, wenn mit ihrem Heimatland kein diesbezügliches Abkommen besteht. Ausländische Kraftfahrzeuge, die nicht über das EU-Kennzeichen verfügen müssen an der Rückseite das Nationalitäts-kennzeichen des Heimatstaates führen.
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Höchstgeschwindigkeiten (wenn nicht durch Verkehrszeichen anders angezeigt): PKW und Motorräder:
-auf Freilandstraßen: 100 km/h
-auf Autobahnen: 130 km/h
-im Ortsgebiet: zwischen den Ortstafeln: 50 km/h
-Reisemobile bis 3.500 kg:
-Ortsgebiet 50 km/h
-Freilandstraßen 100 km/h
-Autobahnen 130 km/h
Gurtpflicht
Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist in Österreich Pflicht.
Kinder im Auto
Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur in entsprechenden Kindersitzen mitgenommen werden oder speziell adaptierte Gurte verwenden (sowohl auf dem Vorder- als auch auf dem Rücksitz).
Alkoholisierung am Steuer
Die Blutalkoholgrenze beträgt in Österreich 0,5 Promille! Bei Überschreiten dieser Grenze werden Geldstrafen verhängt, unter bestimmten Umständen ist sogar der Entzug des Führerscheins möglich.
Telefonieren im Auto
Während des Lenkens und der Fahrt darf nur mit einer Freisprecheinrichtung telefoniert werden.
Bestimmungen für Motorradfahrer
Das Tragen von Sturzhelmen auf einspurigen Kraftfahrzeugen ist in Österreich Pflicht.
Treibstoff
In Österreich wird an allen Tankstellen bleifreies Normalbenzin mit 91 Oktan sowie Euro-Super (bleifreies Benzin mit 95 Oktan) und Super Plus (bleifreies Benzin mit 98 Oktan) angeboten.
Verkehrsunfall, Panne
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden ist man verpflichtet, unverzüglich die Polizei oder Gendarmerie zu kontaktieren. ÖAMTC und ARBÖ unterhalten permanent einen Pannendienst bereit, der von jedem Kraftfahrer in Anspruch genommen werden kann (für Nichtmitglieder gegen Bezahlung). Ab dem 1. Mai 2005 gilt in Österreich eine Warnwestenpflicht.
Notrufnummern (ohne Vorwahl):
Euro-Notruf 112
Feuerwehr 122
Polizei 133
Rettung/Notarzt 144
Ärzte-Funkdienst 141
Bergrettung 140
ÖAMTC-Pannenhilfe 120
ARBÖ Pannendienst 123
Verkehrsnachrichten
Verkehrsinformationen aus ganz Österreich sowie auch von den Hauptverbindungen der angrenzenden Staaten werden vom Sender Ö3 zu jeder halben Stunde gemeldet.
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